Erste Schritte im Trauerfall
Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine der schwersten Erfahrungen im Leben. Wir möchten Ihnen in dieser schweren Zeit zur Seite stehen und Sie bestmöglich unterstützen. Hier finden Sie eine Anleitung für die ersten Schritte beim Todesfall.
Die ersten Schritte
Bei einem Sterbefall in der eigenen Wohnung
Es ist ein schwerer Moment, wenn ein geliebter Mensch zu Hause verstirbt. In dieser Zeit ist es wichtig, die wesentlichen Schritte einzuleiten.
Zwei Anrufe sind dabei besonders wichtig:
Todesfall – Was ist zu tun?
Wir wissen, dass ein Todesfall viele Fragen aufwirft. Was ist zu tun? Was muss organisiert werden? Wir stehen Ihnen zur Seite und unterstützen Sie bei allen notwendigen Schritten.
Checkliste für benötigte Dokumente beim Todesfall:
Trauern verbindet
Digital und jederzeit
Wir stehen Ihnen nicht nur persönlich zur Seite, sondern bieten auch rund um die Uhr Unterstützung in unserem digitalen Kundenportal. Hier können Sie viele wichtige Angelegenheiten im Trauerfall online erledigen. Bewahren Sie Erinnerungen an den Verstorbenen, stimmen Sie Ihre Trauerdrucksachen mit uns ab, und erstellen Sie Empfängerlisten für Trauerbriefe sowie Danksagungen. All dies ist jederzeit und komfortabel von zu Hause aus möglich.
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Trauerratgeber
– Für jeden Schritt des Abschieds
Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine der schwersten Prüfungen im Leben. Unser Trauerratgeber ist dafür da, Ihnen in diesen schweren Momenten Orientierung und Unterstützung zu bieten. Unser Ratgeber bietet Ihnen gute Möglichkeit, sich in Ruhe mit der Trauerbewältigung auseinanderzusetzen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich persönlich und täglich zur Verfügung.
Mehr erfahrenBlumensymbolik
– Die Geschichten des Herzens erzählen
Blumen spielen eine bedeutende Rolle bei Trauerfeiern und Beerdigungen. Sie haben auch eine symbolische Bedeutung, die Trost spenden und Gefühle ausdrücken kann. Unser Ratgeber zur Blumensymbolik hilft Ihnen, die richtige Blume für den Abschied eines geliebten Menschen auszuwählen. Jede Blume erzählt eine eigene Geschichte und kann ein besonderes Andenken darstellen. Erfahren Sie mehr über die Bedeutung von Rosen, Lilien, Chrysanthemen und anderen Blumen in unserem umfassenden Leitfaden.
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Häufig gestellte Fragen – Erste Schritte im Trauerfall
Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine der schwierigsten Situationen im Leben. In einem Trauerfall stehen Angehörige oft unter Schock und wissen nicht, was sie als Erstes tun müssen. Diese FAQ soll Ihnen eine verlässliche Orientierung bieten, damit Sie in dieser schweren Zeit schnell und besonnen handeln können.
Verstirbt ein Mensch in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz, wird zunächst die Todesbescheinigung durch eine Ärztin oder einen Arzt ausgestellt. Die Angehörigen werden informiert und können anschließend ein Bestattungsunternehmen ihrer Wahl beauftragen. Grundsätzlich besteht freie Bestatterwahl. In manchen Einrichtungen sind bereits Wünsche oder Absprachen hinterlegt; dann kann die Einrichtung die Angehörigen bei den nächsten Schritten unterstützen. Wir werden tätig, sobald wir von den Angehörigen oder einer bevollmächtigten Person beauftragt werden.
Für die Organisation der Bestattung sind einige Dokumente erforderlich:
- Personalausweis des Verstorbenen
- Totenschein (wird vom Arzt ausgestellt)
- Geburtsurkunde (wenn der Verstorbene ledig war)
- Heiratsurkunde (wenn der Verstorbene verheiratet oder verwitwet war)
- Sterbeurkunde des Ehepartners (falls verwitwet)
- Scheidungsurteil und Heiratsurkunde (bei geschiedenen Personen)
- Versicherungsunterlagen (z. B. Lebensversicherung, Sterbegeldversicherung)
Falls Dokumente fehlen, helfen wir Ihnen gerne bei der Beschaffung oder Beantragung.
Ja, die Fristen richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht. In Niedersachsen gilt: Eine Bestattung darf frühestens 48 Stunden nach dem Todesfall stattfinden. Verstorbene Menschen sollen innerhalb von acht Tagen bestattet oder eingeäschert worden sein. Bei einer Feuerbestattung genügt es innerhalb dieser Frist, wenn die verstorbene Person zur Einäscherung oder Überführung auf den Weg gebracht wurde. Urnen sollen innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beigesetzt werden.
Die Kosten einer Bestattung werden grundsätzlich zunächst aus dem Nachlass der verstorbenen Person gedeckt. Reicht der Nachlass nicht aus, kommt es darauf an, wer rechtlich zur Kostentragung oder zur Bestattung verpflichtet ist. In Niedersachsen ergibt sich die Bestattungspflicht aus einer gesetzlichen Rangfolge; sie reicht von Ehepartnern über Kinder, Enkel, Eltern und Großeltern bis hin zu Geschwistern. Gerne beraten wir Sie dazu transparent und persönlich unter 08009158100